Donnerstag, 16. April 2015

Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst

Bist du mit der Schule, der Ausbildung oder dem Studium fertig? Oder hast du Ausbildung oder Studium abgebrochen, weil es nicht das richtige war? Oder möchtest du später in den sozialen Bereich gehen und schon vorher Erfahrungen sammeln?

Es gibt viele verschiedene Situationen in denen einer der geförderten Freiwilligendienste, in Deutschland, eine gute Möglichkeit ist, um einen gewisse Zeit sinnvoll zu überbrücken.
Ihr seid während des Freiwilligendienstes auf jeden Fall komplett sozialversichert und bekommt ein kleines Taschengeld. Außerdem macht ihr Erfahrungen im Arbeitsleben und entwickelt soziale Kompetenzen (z.B. Umgang mit Menschen, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen...). Soziale Kompetenzen braucht ihr nicht nur, wenn ihr später im sozialen Bereich arbeiten möchtet, sondern in jedem Beruf, in dem ihr irgendwie mit Menschen zu tun habt.

Mehr Informationen

Mehr Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) findet ihr in unseren jeweiligen Flyern (einfach auf das Bild klicken).

Oder kommt doch einfach bei uns im tip vorbei und lasst euch von uns beraten! 

Freie Stellen findet ihr auf unserer Datenbank http://stellen-fsj-bfd-co.sjr-a.de/, die wir euch nächste Woche noch genauer vorstellen werden.

Daniel hat für euch mal die Unterschiede zwischen FSJ und BFD in eine übersichtliche Form gebracht:


Freiwilliges Soziales Jahr
Bundesfreiwilligendienst
Voraussetzung
Vollzeitschulpflicht erfüllt
Vollzeitschulpflicht erfüllt
Alter
nicht älter als 27 Jahre
jedes Alter
Dauer
12 Monate (mind. 6 Monate, Verlängerung bis max. 24 Monate)
6-24 Monate
Bereiche
Soziales, Ökologie, Kultur, Sport, Denkmalpflege
außerhalb von Bayern (Politik, Wissenschaft, Technik, Nachhaltigkeit, Schule)
Soziales, Ökologie, Kultur, Sport, Integration, Zivil- / Katastrophenschutz
Leistungen
·     Taschengeld, max. 362 € monatl.
·     Kindergeldanspruch, Kinderfreibeträge, kinderbezogene Leistungen
·     ggf. Unterkunft oder Mietzuschuss
·     Volle Sozial-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
·     Pädagogische Begleitung und Unterstützung
·     mind. 25 Seminartage, verpflichtend
·     24 Tage Jahresurlaub (für minderjährige Freiwillige mehr, laut Jugendarbeitsschutzgesetz)
·     FSJ-Bescheinigung
·     Taschengeld, max. 362 € monatl.
·     Kindergeldanspruch, Kinderfreibeträge, kinderbezogene Leistungen
·     evtl. Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung (oder Geldersatzleistungen)
·     Pädagogische Begleitung/Betreuung
·     mind. 25 Seminartage, verpflichtend
·     mind. 24 Urlaubstage (bei 12-monatigem Einsatz)
·     Beitragsfreie Versicherung in der gesetzl. Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Beginn
01.09.
Unterschiedlich, je nach Einsatzstelle

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